
Sturm, Gewitter, Starkregen und Hochwasser entwickeln sich unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen: Warnungen früh verfolgen und gefährdete Bereiche rechtzeitig verlassen. Eigentum ist ersetzbar, Menschenleben nicht.
Bei einer Warnung
- Amtliche Warnungen, den Deutschen Wetterdienst und örtliche Meldungen verfolgen.
- Lose Gegenstände sichern, Fenster und Türen schließen und Fahrzeuge aus gefährdeten Bereichen entfernen.
- Keller, Tiefgaragen, Unterführungen und Gewässernähe meiden.
- Dokumente, Medikamente, Mobiltelefone und Notgepäck griffbereit halten.
- Nachbarn unterstützen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Wenn Wasser eindringt
Überflutete Keller nicht betreten. Wasser und beschädigte Elektroanlagen können lebensgefährlich sein. Den Strom nur abschalten, wenn der Sicherungskasten gefahrlos erreichbar ist. Öl, Chemikalien oder andere austretende Stoffe sofort der Feuerwehr melden.
Schutz am Gebäude vorbereiten
Rückstauklappen, Abläufe, Lichtschächte und mobile Sperren müssen vor dem Ereignis geplant und regelmäßig geprüft werden. Fotos von Gebäude und Inventar erleichtern später die Dokumentation. Eine Elementarschadenversicherung sollte nicht erst bei einer Warnung geprüft werden.
Sehr hohe Warnlage
Region: Deutschland · Stand: 2026-09-15 09:42:25
Vogelsbergkreis meldet: Warnung Trinkwasserunfall. Gültig ab 14.09.2026, 15:29.
Deutschland
Stadt Halle(Saale) meldet: Warnung Probealarm. Gültig ab 15.09.2026, 11:00.
Deutschland
Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Deutschland
Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Deutschland
1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
Deutschland
Entwarnung: starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Gemeinde Vilgertshofen
Deutschland
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Brand - Dinklage
Deutschland
Sprengung einer Weltkriegsbombe am 15.09. - Elsterwerda
Deutschland
Die Anzeige unterstützt die private Vorsorge. Bei akuter Gefahr gelten ausschließlich behördliche Warnungen und Anweisungen.
Offizielle Vertiefung: BBK: Vorsorge und Handeln bei Hochwasser. Lokale Anweisungen haben Vorrang.