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Gefahrenvorsorge

Richtig handeln im Notfall

Klare Sofortmaßnahmen für akute Notlagen: Eigenschutz, Notruf, Warnungen, Schutz im Gebäude, Evakuierung und Familienkommunikation.

Orientierung und Sofortmaßnahmen in einer Krisenlage

In einer akuten Notsituation zählt eine klare Reihenfolge. Erst Menschen schützen, dann Informationen beschaffen und erst danach Sachwerte sichern. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung; konkrete Anweisungen von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben immer Vorrang.

Akute Gefahr: Gefahrenbereich verlassen, andere warnen und bei unmittelbarer Gefahr 112 oder 110 wählen. Bringe Dich nicht für Gegenstände oder Aufnahmen erneut in Gefahr.

Die ersten fünf Schritte

  1. Eigenschutz herstellen: Abstand gewinnen und keine verrauchten, überfluteten, einsturzgefährdeten oder möglicherweise kontaminierten Bereiche betreten.
  2. Gefahr grob erkennen: Brand, Wasser, Strom, Gasgeruch, Gefahrstoffe und medizinische Notfälle erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Keine Ursachenforschung auf eigene Faust.
  3. Notruf absetzen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Menschen sind betroffen? Welche Gefahren bestehen? Rückfragen der Leitstelle abwarten.
  4. Amtliche Warnungen verfolgen: Radio, Sirenen, örtliche Durchsagen, NINA und warnung.bund.de nutzen.
  5. Haushalt organisieren: Kinder, ältere Menschen, Pflegebedürftige, notwendige Medikamente und Tiere berücksichtigen.

Im Gebäude bleiben oder evakuieren?

Diese Entscheidung hängt von der konkreten Lage ab. Bei Rauch, Feuer, Einsturzgefahr oder einer angeordneten Evakuierung muss das Gebäude verlassen werden. Bei einer Gefahrstoffwolke kann dagegen das Schließen von Fenstern und Türen sowie das Abschalten der Lüftung angeordnet werden. Folge deshalb der amtlichen Warnung und nicht pauschalen Internet-Tipps.

  • Evakuierung: Notgepäck nur mitnehmen, wenn es griffbereit ist. Fluchtwege freihalten und Sammelpunkte beachten.
  • Aufenthalt im Gebäude: Türen und Fenster schließen, Lüftungsanlagen ausschalten und einen innenliegenden Raum aufsuchen, sofern die Behörden dies empfehlen.
  • Keine Verbindung: Radio einschalten, Nachbarn informieren und den Akku des Telefons schonen.

Kommunikation im Haushalt

Mobilfunknetze können überlastet sein. Kurze Textnachrichten benötigen häufig weniger Netzkapazität als lange Telefonate. Lege vorab zwei Treffpunkte fest: einen in Wohnungsnähe und einen außerhalb des Viertels. Eine Kontaktperson außerhalb der Region kann Nachrichten bündeln.

Auf Papier bereithalten: Notrufnummern, wichtige Angehörige, Hausarzt, Pflegedienst, Medikamentenliste, Versicherungsnummern und die Anschrift des Ausweichtreffpunkts.

Was nicht improvisiert werden darf

  • Generatoren, Grills, Gas- oder Benzinkocher niemals in Wohnräumen, Kellern oder Garagen betreiben.
  • Überflutete Keller, Tiefgaragen und Bereiche mit beschädigten Stromanlagen nicht betreten.
  • Unbekannte Stoffe nicht berühren, aufnehmen oder selbst beseitigen.
  • Bei Rauch nicht ins Gebäude zurückkehren und keine Aufzüge benutzen.
  • Beschädigte Elektro-, Heizungs- oder Gasanlagen nicht selbst wieder einschalten.

Zur passenden Gefahrenlage

Aktuelle Lage

Sehr hohe Warnlage

Region: Deutschland · Stand: 2026-09-15 09:01:29

KATWARN · Stufe 4

Vogelsbergkreis meldet: Warnung Trinkwasserunfall. Gültig ab 14.09.2026, 15:29.

Deutschland

KATWARN · Stufe 4

Stadt Halle(Saale) meldet: Warnung Probealarm. Gültig ab 15.09.2026, 11:00.

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

Entwarnung: starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Gemeinde Vilgertshofen

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

Entwarnung: Rauchentwicklung durch Brand - Dinklage

Deutschland

MoWaS · Stufe 2

Sprengung einer Weltkriegsbombe am 15.09. - Elsterwerda

Deutschland

Die Anzeige unterstützt die private Vorsorge. Bei akuter Gefahr gelten ausschließlich behördliche Warnungen und Anweisungen.

Notfallplan vorbereiten

Ein Plan funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihn kennen. Zuständigkeiten, Treffpunkte und Kontaktdaten sollten halbjährlich sowie nach Umzug, Schulwechsel, Pflegebedarf oder neuen Medikamenten geprüft werden.

Werkzeug 04

Persönlicher Notfallplan

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Amtliche Grundlagen

Orientierung bieten das Warnportal des Bundes und der BBK-Ratgeber zur Krisenvorsorge.

Redaktionell geprüft: September 2026. Im Ereignisfall gelten aktuelle Warnungen und Behördenanweisungen.